Vollstationäre Pflege
Ganzheitliche Lebensbegleitung
Gerade aus christlicher Sicht besteht für uns die besondere Verpflichtung, den Aufenthalt unserer BewohnerInnen so zu gestalten, dass sie ihren Lebensabend in neuer Geborgenheit und nach ihren Wünschen und Neigungen erleben können. Wohnkultur und Lebensraum haben bei uns einen hohen Stellenwert. Breit gefächerte kulturelle Angebote, inner- und außerhalb der Einrichtung, gehören bei uns ebenso zu einer selbstbestimmten Lebensführung wie eine individuelle Freizeitgestaltung bei fachgerechter Betreuung und zeitgemäßer Pflegequalität.
Individualität und Privatsphäre
Zum Lebensraum gehört die individuelle Privatsphäre – und damit eigene Möbel und persönliches Eigentum wie Bilder oder Wandschmuck, immer in Abhängigkeit vom Lebensraum, d. h. von Einzel- oder Doppelzimmer. Bei uns stehen Ihnen zudem überall gemütliche Gemeinschaftsräume und Einrichtungen zur Verfügung. Dies alles soll unseren Bewohnern Alltagskultur und Lebensqualität sein.
Richtlinien und Verordnungen
Neben menschlichen und moralischen Sichtweisen sind gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Richtlinien (z.B. Heimgesetz, Heimpersonalverordnung Pflegeversicherungsgesetz, Altenpflegegesetz, Pflegebedürftigkeitsrichtlinien, Arbeitsschutzgesetze, etc.) maßgebend und bindend.
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
Zwischen Pflegeeinrichtung und Kranken-/Pflegekassen ist der abgeschlossene Versorgungsvertrag mit Leistungs- und Qualitätsvereinbarung von grundlegender Bedeutung. Hier werden u.a. Sicherstellung der Unterkunft, Verpflegung und Pflege, wirtschaftliche und wirksame Leistungserbringung, Qualitätssicherung, Abrechnung etc. geregelt.
Heimvertrag
Letztlich regelt der Heimvertrag die Rechte und Pflichten beider Seiten (Bewohner und Heim) sowie die Höhe der für die erhaltenen Leistungen zu entrichtenden Entgelte.


