Kurzzeitpflege
Pflege auf Zeit
Mit sechs Plätzen ist die Kurzzeitpflege an Bereich 1 angebunden.Sie ist eine Hilfestellung in Krisensituationen, z. B. wenn Tages- oder Nachtpflege nicht ausreicht oder bei vorübergehendem Bedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch der Ausfall der vertrauten Pflegeperson im häuslichen Bereich ist ein Aufnahmegrund.
Anerkannte Pflegebedürftigkeit
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit – nach Pflegeversicherungsgesetz (PVG) – besteht gegenüber der Pflegekasse ein begrenzter Leistungsanspruch von vier Wochen im Kalenderjahr, bei max. 1.550,00 € pflegebedingter Aufwendungen und sozialer Betreuung, inklusive medizinischer Behandlungspflege. Wenden Sie sich unverbindlich an unsere Heimaufnahme. Wir beraten Sie gern.
Wohlfühl Atmosphäre
Wir möchten, dass Sie sich in unseren modernen Einzelzimmern wohl fühlen! Ansprechende Holzmöbel gehören daher ebenso zum Standard wie die elektromotorischen Verstellmöglichkeiten der Pflegebetten oder das hauseigene Fernsehgerät mit Sat-Anschluß.
Pflegen und Betreuen
Liebevolle Betreuung und Pflege ist unsere Stärke. Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich dort nicht von der Langzeitpflege. Alle Leistungen der Einrichtung können im vollen Umfang genutzt werden.
Kurzzeitpflege – Pflegesätze ab 01.05.2012
Investitionsaufwendungen vom 01.01.2011 – 31.12.2012
| Pflegestufe | Pflege Euro | Unterk. Euro | Verpfl. Euro | Invest.-Kosten in Euro | Heimentgelt in Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 0 | 28,65 | 16,52 | 12,72 | 4,33 | 62,22 |
| Stufe I | 45,15 | 16,52 | 12,72 | 4,33 | 78,72 |
| Stufe II | 64,97 | 16,52 | 12,72 | 4,33 | 98,54 |
| Stufe III | 85,51 | 16,52 | 12,72 | 4,33 | 119,08 |
| Härtefälle | 97,61 | 16,52 | 12,72 | 4,33 | 131,18 |


